FDP Kreisverband Berchtesgadener Land

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Transparenz

Transparenzbekanntmachung (nach TTPW-VO)

zur Werbekampagne der FDP Berchtesgadener Land zur Kommunalwahl im Landkreis Berchtesgadener Land, Stadt Bad Reichenhall, Gemeinde Bayerisch Gmain am 08.März 2026**

 

1. Finanzierung der Werbekampagne („Sponsor“): FDP Berchtesgadener Land, Alte Berchtesgadener-Straße 18, 83487 Marktschellenberg, (z.H. Franz Farthofer- Kreisvorsitzender): franz.farthofer@julis.de , (Armin Nowak -Kreisschatzmeister) : kreisrat@armin-nowak.de

 

2. Zeitraum, in dem im Rahmen der Werbekampagne politische Anzeigen (Plakate, Werbeflyer, …) veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden: 06.12.2025 – 08.03.2026

 

3. Aggregierte Beträge, die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die Werbekampagne erhalten haben:  

 

Davon entfallen auf die einzelnen politischen Anzeigen folgende aggregierte Beträge:

  • Plakate                               00,00€
  • Werbematerialien/ Schoko-Nikoläuse:            360,00€ 

 

4. Herkunft der in Ziff. 3 genannten Beträge: privat, Ursprung innerhalb der Europäischen Union

 

5.  Methode zur Berechnung der in Ziff. 3 genannten Beträge: Addition der Rechnungsbeträge der von den Anbietern politischer Werbedienstleistungen erbrachten (Teil-)Leistungen, inklusive Umsatzsteuer

 

6. Die Anzeigen im Rahmen der Werbekampagne stehen im Zusammenhang mit: Kommunalwahl am 08.03.2026 im Landkreis Berchtesgadener Land, Stadt Bad Reichenhall, Gemeinde Bayerisch Gmain

 

7. Website mit offiziellen Informationen über die Modalitäten: 

https://www.fdp-bgl.de

 

8. Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden? Falls Sie der Meinung sind, dass eine im Rahmen der Werbekampagne veröffentlichte politische Anzeige nicht der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) entspricht, können Sie das hier melden: https://www.fdp.de/seite/kontakt

 

*Diese Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von Art. 11 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

 

 

Ergänzung 26.12.2025

Werbekampagne Unterstützerunterschriften für FDP-Stadtratsliste Bad Reichenhall 26.12.2025 bis 19.01.2026 in Rahmen der allgemeinen Kommunalwahl 08.03 2026**

 

1. Finanzierung der Werbekampagne („Sponsor“): FDP Berchtesgadener Land, Alte Berchtesgadener-Straße 18, 83487 Marktschellenberg, (z.H. Franz Farthofer- Kreisvorsitzender): franz.farthofer@julis.de , (Armin Nowak -Kreisschatzmeister) : kreisrat@armin-nowak.de

 

2. Zeitraum, in dem im Rahmen der Werbekampagne politische Anzeigen (Plakate, Werbeflyer, …) veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden: 26.12.2025 bis 19.01.2026

3. Aggregierte Beträge, die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die Werbekampagne erhalten haben:  

 

Davon entfallen auf die einzelnen politischen Anzeigen folgende aggregierte Beträge:

  • Plakate                               00,00€
  • Flyer                                 400,00€ 
  • Werbeanzeigen              2400,00€
  • Gebühren Infostand            74,00€ 

 

4. Herkunft der in Ziff. 3 genannten Beträge: privat, Ursprung innerhalb der Europäischen Union

 

5.  Methode zur Berechnung der in Ziff. 3 genannten Beträge: Addition der Rechnungsbeträge der von den Anbietern politischer Werbedienstleistungen erbrachten (Teil-)Leistungen, inklusive Umsatzsteuer

 

6. Die Anzeigen im Rahmen der Werbekampagne stehen im Zusammenhang mit: Kommunalwahl am 08.03.2026 in der Stadt Bad Reichenhall

 

7. Website mit offiziellen Informationen über die Modalitäten: 

https://www.fdp-bgl.de

 

8. Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden? Falls Sie der Meinung sind, dass eine im Rahmen der Werbekampagne veröffentlichte politische Anzeige nicht der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) entspricht, können Sie das hier melden: https://www.fdp.de/seite/kontakt

 

*Diese Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von Art. 11 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

 

Ergänzung 14.01.2026

Werbekampagne Kreistagswahl im Berchtesgadener Land und Gemeinderatswahl in Bayerisch Gmain 14.01.2026 bis 08.01.2026 in Rahmen der allgemeinen Kommunalwahl 08.03 2026**

 

1. Finanzierung der Werbekampagne („Sponsor“): FDP Berchtesgadener Land, Alte Berchtesgadener-Straße 18, 83487 Marktschellenberg, (z.H. Franz Farthofer- Kreisvorsitzender): franz.farthofer@julis.de , (Armin Nowak -Kreisschatzmeister) : kreisrat@armin-nowak.de

 

2. Zeitraum, in dem im Rahmen der Werbekampagne politische Anzeigen (Plakate, Werbeflyer, …) veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden: 14.01.2026 bis 08.03.2026

3. Aggregierte Beträge, die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die Werbekampagne erhalten haben:  

 

Davon entfallen auf die einzelnen politischen Anzeigen folgende aggregierte Beträge:

  • Fotoshooting(Dezember 2025)                                               1872,00€
  • Plakate Kreis (Erstellung und Druck)                                      2576,35€
  • Flyer Kreis (Erstellung und Druck)                                          2951,20€ 
  • Werbeanzeigen                                                                           00,00€
  • Soziale Medien Kreis
  • (Erstellung der Werbung bei Agentur):                                      535,00€
  • Blumenverteil-Aktion Valentinstag                                             450,00€
    • Druckkosten und Consulting Gemeinde:                        3500,00€
    • Druckkosten und Consulting Gemeinde Abschluss:       2497,57€

 

4. Herkunft der in Ziff. 3 genannten Beträge: privat, Ursprung innerhalb der Europäischen Union

 

5.  Methode zur Berechnung der in Ziff. 3 genannten Beträge: Addition der Rechnungsbeträge der von den Anbietern politischer Werbedienstleistungen erbrachten (Teil-)Leistungen, inklusive Umsatzsteuer

 

6. Die Anzeigen im Rahmen der Werbekampagne stehen im Zusammenhang mit: Kommunalwahl am 08.03.2026 im Landkreis Berchtesgadener Land und Gemeinde Bayerisch Gmain

7. Website mit offiziellen Informationen über die Modalitäten: 

https://www.fdp-bgl.de

 

8. Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden? Falls Sie der Meinung sind, dass eine im Rahmen der Werbekampagne veröffentlichte politische Anzeige nicht der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) entspricht, können Sie das hier melden: https://www.fdp.de/seite/kontakt

 

*Diese Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von Art. 11 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).